Hier finden Sie das Wichtigste zur neuen EU-Verpackungsverordnung
(PPWR) — und was sie für Ihre Verpackungen bedeutet.
Häufige Fragen zur PPWR
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation,
Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung.
Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar und einheitlich in allen
Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherige
EU-Verpackungsrichtlinie. Ziel ist es, Verpackungsabfälle
EU-weit zu verringern und Verpackungen konsequent auf
Kreislauffähigkeit auszurichten.
Ab wann gilt die PPWR?
Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und
gilt nach einer Übergangszeit ab dem 12. August 2026
grundsätzlich unmittelbar in der gesamten EU. Einzelne
Anforderungen greifen anschließend gestaffelt in den
Folgejahren.
Für wen gilt die PPWR?
Die PPWR betrifft Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte
Waren in der EU in Verkehr bringen. Dazu gehören unter anderem
Hersteller, Importeure und Vertreiber. Damit sind zahlreiche
Unternehmen mit Verpackungsbedarf von den neuen Vorgaben
betroffen.
Was ändert sich durch die PPWR?
Die Verordnung stellt neue Anforderungen an Verpackungen,
insbesondere an ihre Recyclingfähigkeit, den Einsatz von
recyceltem Material, die Wiederverwendung, die Kennzeichnung
sowie die Vermeidung unnötigen Verpackungsmaterials. Die
jeweiligen Vorgaben und Übergangsfristen unterscheiden sich
je nach Verpackungsart und Anwendungsbereich.
Was bedeutet die PPWR für meine Verpackung?
Bestehende Verpackungslösungen sollten frühzeitig darauf
geprüft werden, welche Anforderungen künftig für sie gelten.
So können notwendige Anpassungen rechtzeitig geplant und
umgesetzt werden.
Wie unterstützt LICEFA mich dabei?
Wir entwickeln und fertigen Verpackungslösungen mit Blick auf
die Anforderungen der PPWR. Dazu gehören recyclingfähige
Konstruktionen, PCR-Optionen sowie Mehrweg- und
Kreislaufkonzepte. Von der Materialauswahl bis zur
Serienfertigung begleiten wir Sie an unserem Standort in
Bad Salzuflen.