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PPWR

Hier finden Sie das Wichtigste zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) — und was sie für Ihre Verpackungen bedeutet.

Häufige Fragen zur PPWR

Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie. Ziel ist es, Verpackungsabfälle EU-weit zu verringern und Verpackungen konsequent auf Kreislauffähigkeit auszurichten.
Ab wann gilt die PPWR?
Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt nach einer Übergangszeit ab dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar in der gesamten EU. Einzelne Anforderungen greifen anschließend gestaffelt in den Folgejahren.
Für wen gilt die PPWR?
Die PPWR betrifft Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen. Dazu gehören unter anderem Hersteller, Importeure und Vertreiber. Damit sind zahlreiche Unternehmen mit Verpackungsbedarf von den neuen Vorgaben betroffen.
Was ändert sich durch die PPWR?
Die Verordnung stellt neue Anforderungen an Verpackungen, insbesondere an ihre Recyclingfähigkeit, den Einsatz von recyceltem Material, die Wiederverwendung, die Kennzeichnung sowie die Vermeidung unnötigen Verpackungsmaterials. Die jeweiligen Vorgaben und Übergangsfristen unterscheiden sich je nach Verpackungsart und Anwendungsbereich.
Was bedeutet die PPWR für meine Verpackung?
Bestehende Verpackungslösungen sollten frühzeitig darauf geprüft werden, welche Anforderungen künftig für sie gelten. So können notwendige Anpassungen rechtzeitig geplant und umgesetzt werden.
Wie unterstützt LICEFA mich dabei?
Wir entwickeln und fertigen Verpackungslösungen mit Blick auf die Anforderungen der PPWR. Dazu gehören recyclingfähige Konstruktionen, PCR-Optionen sowie Mehrweg- und Kreislaufkonzepte. Von der Materialauswahl bis zur Serienfertigung begleiten wir Sie an unserem Standort in Bad Salzuflen.